I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 29.05.2019 - Az.:
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers, von der Beklagten nach der Entgeltgruppe 9b Anlage 1 Teil B Abschnitt XI Nr. 6
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|