BAG - Urteil vom 14.12.2011
4 AZR 79/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB §§ 305 ff.;
Fundstellen:
AuR 2012, 45
BAG-Pressemitteilung Nr. 94/11
BB 2012, 1341
BB 2012, 1407
BB 2012, 2060
BB 2012, 52
DB 2012, 1211
EzA-SD 2012, 4
NZA-RR 2012, 630
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1228/09
LAG Berlin-Brandenburg, vom 03.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1365/09

Keine zeitliche Begrenzung des Vertrauensschutzes für Altverträge bei der Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede

BAG, Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 79/10

DRsp Nr. 2012/280

Keine zeitliche Begrenzung des Vertrauensschutzes für "Altverträge" bei der Auslegung einer Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede

Orientierungssatz: Der nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel gewährte Vertrauensschutz in die frühere Auslegung als "Gleichstellungsabrede" für Verträge, die vor dem 1. Januar 2002 ("Altverträge") vereinbart worden sind, unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. November 2009 - 16 Sa 1228/09 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB §§ 305 ff.;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen einer Zahlungsklage über die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel.

Die Klägerin ist seit dem 20. August 1992 aufgrund eines Formulararbeitsvertrages als stellvertretende Filialleiterin bei der Beklagten beschäftigt. § 3 ihres Arbeitsvertrages vom 7. August 1992 hat auszugsweise folgenden Wortlaut:

"§ 3 - Gehalt

Der Angestellte erhält monatlich nachträglich ein Gehalt von brutto DM 1743,-- + 200,-- brutto übertarifl. Zulage, da stell. FL unter Vereinbarung der Tarifgruppe K 2 5. Bj. ...