I. Der Beklagte hat gemeinsam mit Frau S. seiner späteren Ehefrau, durch schriftlichen Mietvertrag vom 25. November 1971 im Hause der Klägerin in Berlin 45 eine Dreizimmerwohnung für eine monatliche Miete in Höhe von 360,- DM gemietet. Nach der Ehescheidung ist die erste Ehefrau des Beklagten aus der Mietwohnung ausgezogen; seitdem bewohnt der Beklagte mit seiner jetzigen Ehefrau, der früheren Beklagten zu 2), die Wohnung.
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