Der Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 20. November 2012 -
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 15.500 € (in Worten: fünfzehntausendfünfhundert Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Zivilrechtsstreit aus dem Wohnungsmietrecht.
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