Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.01.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien mit Mietvertrag vom 06./13.07.2017 nebst 1. Nachtrag vom 10./16.01.2018 und 2. Nachtrag vom 13./17.08.2020 begründete Mietverhältnis über die Ladenfläche 1.07 im Erdgeschoss mit 174 m2 sowie die Lagerfläche 2.52 mit 20 m2 im 1. OG inkl. anteiliger Gang- und Allgemeinflächen des Einkaufszentrums --- Berlin ungekündigt fortbesteht.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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