Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. November 2014 - 9 Sa 149/14 - aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 11. Februar 2014 -
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung mit Ablauf des 30. September 2013 geendet hat.
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