Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2014 - 9 Sa 684/13 - aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 9. Oktober 2013 -
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung mit Ablauf des 31. Januar 2013 geendet hat.
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