Kommentierte Checkliste: Betriebskostenabrechnung

Kommentierte Checkliste: "Betriebskostenabrechnung"

 

Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von
Betriebskostenabrechnungen

Ja

Nein

Anmerkungen

I. Notwendige Unterlagen

1.

Abrechnung

 

Liegt die aktuelle Abrechnung zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)?

Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden.

 

Liegen frühere Abrechnungen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)?

Falls nein, werden Abweichungen der aktuellen Abrechnung von den vorangegangenen Abrechnungen, wie z.B. Kostensteigerungen, die evtl. klärungsbedürftig sind, womöglich nicht erkannt.

2.

Mietvertrag

 

Liegt der Mietvertrag zur Einsichtnahme vor?

Falls nein, kann die Abrechnung lediglich auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüft werden.

 

Gibt es nachträgliche Regelungen zu den
Betriebskosten (Vereinbarungen, Umlage-erklärungen des Vermieters gem. § 556a
Abs. 2 BGB)?

 

 

Falls ja, liegen diese vor?

Falls nein, ist eine abschließende Prüfung der tatsächlichen Umlage der Kosten auf den Mieter nicht möglich.

3.

Abrechnungsunterlagen

 

Liegen dem Mieter selbst Unterlagen, z.B. Ableseprotokolle vor? Ist die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen erfolgt?

Falls nein, ist eine inhaltliche Überprüfung der angesetzten Kosten nicht möglich.