Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. März 2016 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
I
Die Klägerin begehrt Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz für den hälftigen Geschäftsanteil des Dr. H. an der "G. GmbH". Dr. H. gehörte zur Gruppe der im Dritten Reich aus rassischen Gründen Verfolgten. Mit notariellem Vertrag vom 21. Oktober 1935 verkaufte er seinen Anteil.
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