LG Berlin, vom 12.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 192/03
Konkurrenzschutz eines Mieters bei bereits ansässiger Konkurrenz
KG, Urteil vom 21.10.2004 - Aktenzeichen 8 U 51/04
DRsp Nr. 2005/13227
Konkurrenzschutz eines Mieters bei bereits ansässiger Konkurrenz
Ist bei Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberäume bereits ein Konkurrenzunternehmen auf dem Gelände ansässig, so kann der Mieter vom Vermieter diesem gegenüber keinen Konkurrenzschutz verlangen. Es besteht allerdings ein Anspruch auf Schutz vor weiterer Konkurrenz.