Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hannover - 17. Zivilkammer - vom 27. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Beklagte, eine Wohnungsgenossenschaft, vermietete der Klägerin mit Vertrag vom 28. November 1978 eine (Genossenschafts-)Wohnung in G. .
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