1. Nach übereinstimmend erklärter Erledigung der ins Berufungsverfahren gelangten Hauptsache, also der Räumungsklage des Klägers, werden dem Kläger unter entsprechender Abänderung von Ziffer 6 des Tenors des Urteils der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 30.10.2023 (
2. Der Verhandlungstermin am 24.04.2024 wird aufgehoben.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.600,00 EUR festgesetzt.
I.
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