KreisG Cottbus-Stadt - 24.01.1992 (40 C 77/91) - DRsp Nr. 1993/2339
KreisG Cottbus-Stadt, vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 40 C 77/91
DRsp Nr. 1993/2339
c. Ein mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigtes Mieterhöhungsverlangen, das die für den Vermieter handelnden Personen nicht erkennen läßt und nicht an alle Mieter der Wohnung gerichtet ist, ist unwirksam.