OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.06.2005
I-24 U 85/05
Normen:
BGB § 535 § 543 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2006, 223
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 15.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 376/03

Kündigung des Mietvertrags wegen erheblicher Treupflichtverletzung des Vermieters - Aufklärungspflicht des Vermieters über Vorvermietungen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen I-24 U 85/05

DRsp Nr. 2005/21241

Kündigung des Mietvertrags wegen erheblicher Treupflichtverletzung des Vermieters - Aufklärungspflicht des Vermieters über Vorvermietungen?

»Ungefragt braucht ein Vermieter bei Vertragsschluss nicht über Mietverhältnisse mit früheren Mietern aufzuklären.«

Normenkette:

BGB § 535 § 543 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die zulässige Berufung der Klägerin hat Erfolg. Das Landgericht hat ihre Klage auf Zahlung von Mietzinsen und Kaution zu Unrecht mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe das Mietverhältnis wirksam fristgerecht gekündigt.

1.

Der Senat folgt dem Landgericht nicht in der Wertung, dass der Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnis bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht zumutbar gewesen sei, weil hier eine erhebliche Treupflichtverletzung der Vermieterin vorgelegen habe. Das Landgericht hat diese Pflichtverletzung darin gesehen, dass der Ehemann der Klägerin als deren Vertreter (nachfolgend Ehemann genannt) die Beklagte nicht ausdrücklich über die Vorvermietungen und deren Dauer aufgeklärt (a) und behauptet habe, das Hotel sei erst seit einer Woche geschlossen (b).

a)