OLG Nürnberg - Urteil vom 13.11.2010
12 U 1306/09
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Regensburg, vom 02.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 390/09

Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution

OLG Nürnberg, Urteil vom 13.11.2010 - Aktenzeichen 12 U 1306/09

DRsp Nr. 2010/22439

Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution

1. Haben die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberaum eine zweiwöchige Nachfrist für die Zahlung der Kaution vereinbart, so ist eine auf die Nichtzahlung der Kaution gestützte Kündigung unwirksam, wenn der Vermieter eine Nachfrist von weniger als zwei Wochen gesetzt hat. 2. Das Kündigungsrecht ist verwirkt, wenn die Kündigung 14 Monate nach Ablauf der gesetzten Frist erklärt wird.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 02.07.2009 - 1 HKO 390/09, wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Streithelferin trägt ihre Auslagen selbst.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils, vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Beschluss: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 171.361 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1;

Gründe: