AG Darmstadt, vom 19.03.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 30 C 4248/81
Kündigung wegen politischer Meinungsäußerung
LG Darmstadt, Urteil vom 01.10.1982 - Aktenzeichen 17 S 161/82
DRsp Nr. 2001/10144
Kündigung wegen politischer Meinungsäußerung
In der Anbringung von Plakaten in den Fenstern der Mietwohnungen mit politischen Inhalten (hier: Keine Startbahn West) liegt angesichts des Grundrechts des Mieters auf Freiheit der Meinungsäußerung keine Verletzung des Mietvertrages, die den Vermieter zur Kündigung berechtigt.