OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.06.1997
10 U 95/96
Normen:
BGB §§ 242 542 554a ; ZPO § 256 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)621b
WuM 1997, 556
ZMR 1997, 596

Kündigungsrecht des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung durch den Vermieter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 10 U 95/96

DRsp Nr. 1997/7365

Kündigungsrecht des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung durch den Vermieter

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine unberechtigte fristlose Kündigung des Vermieters unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung ein Recht des Mieters begründen kann, seinerseits das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden

Normenkette:

BGB §§ 242 542 554a ; ZPO § 256 Abs. 1 ;

Gründe:

Im Jahre 1980 vermieteten die Kläger der Beklagten im Erd- und Untergeschoß ihres Hauses S. 25 in E. Räumlichkeiten zum Betriebe einer Arztpraxis sowie zwei Pkw-Stellplätze für die Dauer von zehn Jahren. Entsprechend der getroffenen vertraglichen Regelung verlängerte sich die Laufzeit des Vertrages zwischenzeitlich bis zum 31.12.2000, wobei die Beklagte Ende 1994 von einer Verlängerungsoption um 5 Jahre Gebrauch machte. Der vereinbarte monatliche Mietzins betrug zuletzt 3.056,16 DM.