Im Jahre 1980 vermieteten die Kläger der Beklagten im Erd- und Untergeschoß ihres Hauses S. 25 in E. Räumlichkeiten zum Betriebe einer Arztpraxis sowie zwei Pkw-Stellplätze für die Dauer von zehn Jahren. Entsprechend der getroffenen vertraglichen Regelung verlängerte sich die Laufzeit des Vertrages zwischenzeitlich bis zum 31.12.2000, wobei die Beklagte Ende 1994 von einer Verlängerungsoption um 5 Jahre Gebrauch machte. Der vereinbarte monatliche Mietzins betrug zuletzt 3.056,16 DM.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|