1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 08.08.2012 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsdifferenzen, welche sich nur bei einer dynamischen Fortgeltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes ergeben.
Die Beklagte gehört zu einem bekannten Klinikkonzern. Mit Wirkung zum 01.01.2002 übernahm sie von der Stadt B. T. das Städtische Krankenhaus, welches zuvor als kommunaler Eigenbetrieb geführt wurde.
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