BGH - Urteil vom 10.02.1993
XII ZR 74/91
Normen:
AGBG § 9, § 13 ;
Fundstellen:
BB 1993, 1906
BGHR AGBG § 9 Vertragslaufzeit 1
DB 1993, 2525
DRsp I(120)197b-c
DRsp-ROM Nr. 1993/2791
MDR 1993, 418
NJW 1993, 1133
WM 1993, 791

Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

BGH, Urteil vom 10.02.1993 - Aktenzeichen XII ZR 74/91

DRsp Nr. 1993/98

Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

»Die in einem formularmäßigen Anschließungsvertrag für Breitbandkabelanschlüsse« an das Rundfunk- und Fernsehnetz enthaltene Klausel "dieser Vertrag wird über eine Mindestdauer von 144 Monaten abgeschlossen" benachteiligt den Anschlußnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 9 AGBG

Normenkette:

AGBG § 9, § 13 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt und gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgeht.

Die Beklagte wurde im Rahmen eines Modellversuchs aufgrund eines »Kooperationsvertrages« von der Deutschen Bundespost beim Errichten und Betreiben von Breitbandverteilanlagen für das Rundfunk- und Fernsehkabelnetz beteiligt und erhielt auf die Dauer von zunächst 12 Jahren das ausschließliche Recht übertragen, im Raum Mainz Anschlüsse an das Netz zu vermarkten und die Anschlüsse Interessenten gegen Entgelt zu überlassen. Bei ihren Vertragsabschlüssen mit Anschlußinteressenten, die sie teilweise bei Haustürgeschäften gewann, verwandte die Beklagte einen formularmäßigen »Anschließungsantrag für Breitbandkabelanschlüsse«, der mehrere Klauseln enthält, die der Kläger beanstandete.