Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt und gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgeht.
Die Beklagte wurde im Rahmen eines Modellversuchs aufgrund eines »Kooperationsvertrages« von der Deutschen Bundespost beim Errichten und Betreiben von Breitbandverteilanlagen für das Rundfunk- und Fernsehkabelnetz beteiligt und erhielt auf die Dauer von zunächst 12 Jahren das ausschließliche Recht übertragen, im Raum Mainz Anschlüsse an das Netz zu vermarkten und die Anschlüsse Interessenten gegen Entgelt zu überlassen. Bei ihren Vertragsabschlüssen mit Anschlußinteressenten, die sie teilweise bei Haustürgeschäften gewann, verwandte die Beklagte einen formularmäßigen »Anschließungsantrag für Breitbandkabelanschlüsse«, der mehrere Klauseln enthält, die der Kläger beanstandete.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|