OLG Saarbrücken - Beschluss vom 22.12.2004
8 W 286/04
Normen:
ZPO § 91a ; BGB § 313 n.F. ; BGB §§ 536 ff. ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ; BGB § 826 ;

Leerstandsflächen in einem Einkaufszentrum als zur Mietminderung berechtigender Mangel eines angemieteten Geschäftslokals?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 8 W 286/04

DRsp Nr. 2005/2486

Leerstandsflächen in einem Einkaufszentrum als zur Mietminderung berechtigender Mangel eines angemieteten Geschäftslokals?

»Bei der Miete eines Geschäftslokals, das sich in einem Einkaufszentrum befindet, trägt der Mieter das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko auch dann, wenn sich die geschäftsbelebende Funktion des Einkaufszentrums nicht wie erwartet verwirklicht.«

Normenkette:

ZPO § 91a ; BGB § 313 n.F. ; BGB §§ 536 ff. ; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ; BGB § 826 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die Parteien streiten über die Verpflichtung, die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Rechtsstreits zu tragen. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: