Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Oktober 2017 -
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung und der Anschlussberufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 16. Februar 2017 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von 1.553,78 Euro brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag iHv. 55,01 Euro brutto zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag iHv. 194,16 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 16,18 Euro ab dem jeweiligen Zweiten eines Monats beginnend mit dem 2. Juli 2015 und endend mit dem 2. Juni 2016 zu zahlen.
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