LG Berlin - Urteil vom 06.07.1998 (67 S 131/97) - DRsp Nr. 1999/10319
LG Berlin, Urteil vom 06.07.1998 - Aktenzeichen 67 S 131/97
DRsp Nr. 1999/10319
a. Sind in einer Wohnung asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen vorhanden, die Asbest absondern, so hat der Mieter einen Anspruch darauf, daß diese entfernt und gegen asbestfreie Öfen ausgetauscht werden (Einzelheiten zur Gesundheitsgefährdung durch Asbestfasern in der Raumluft).b. Frage der Verwirkung des Mängelbeseitigungsanspruchs.