LG Berlin - Urteil vom 06.10.1992 (65 S 411/91) - DRsp Nr. 1995/5103
LG Berlin, Urteil vom 06.10.1992 - Aktenzeichen 65 S 411/91
DRsp Nr. 1995/5103
1. Die in einem Formularmietvertrag getroffene Vereinbarung, daß die Miete monatlich im voraus zu zahlen ist, in Verbindung mit einer Aufrechnungsbeschränkung ist wegen unangemessener Benachteligung des Mieters unwirksam.2. Die Vorlagepflicht zum Rechtsentscheid ist auch dann gegeben, wenn die Absicht besteht, von einem im Verbandsklageverfahren ergangenen obergerichtlichen Urteil zu einer Frage des Mietrechts abzuweichen.