LG Berlin - Urteil vom 07.04.1992 (64 S 335/91) - DRsp Nr. 1995/5100
LG Berlin, Urteil vom 07.04.1992 - Aktenzeichen 64 S 335/91
DRsp Nr. 1995/5100
Die Formularklausel in einem Mietvertrag, die das Recht des Vermieters vorsieht, einseitig den Gebrauch der Mietsache einzuschränken, ist unwirksam; so ist der Vermieter nicht berechtigt, eine Benutzungsordnung zu erlassen, die die zeitweilige Einstellung des Betriebs eines Aufzugs und einer Müllabwurfanlage vorsehen.