LG Berlin - Urteil vom 15.01.1999 (63 S 374/98) - DRsp Nr. 2000/1636
LG Berlin, Urteil vom 15.01.1999 - Aktenzeichen 63 S 374/98
DRsp Nr. 2000/1636
Die Absicht eines Staates, ein in seinem Eigentum stehendes und vermietetes Gebäude künftig als Botschaftsgebäude zu nutzen, kann unter dem Gesichtspunkt des Betriebsbedarfs ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 1BGB an der Beendigung des (Wohnraum-)Mietverhältnisses begründen.