LG Berlin - Urteil vom 18.01.1999 (61 S 1342/98) - DRsp Nr. 2000/1650
LG Berlin, Urteil vom 18.01.1999 - Aktenzeichen 61 S 1342/98
DRsp Nr. 2000/1650
Hat der Vermieter nach erfolgter Modernisierung den Mietzins gem. § 3MHG erhöht, so ist er deshalb nicht gehindert, nachfolgend eine weitere Erhöhung gem. § 2MHG bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des modernisierten Standards der Wohnung vorzunehmen.