I.
Die statthafte (§ 511 ZPO), den notwendigen Wert der Beschwer erreichende (§
II.
Die Berufung ist jedoch im Wesentlichen unbegründet; nur hinsichtlich der Duldung des Einbaus und Anschlusses der Wohnung an die Gaszentralheizung hat die Berufung Erfolg. Im Übrigen steht den Klägern der Duldungsanspruch gegen die Beklagten im Umfang des erstinstanzlichen Urteils gemäß §
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