LG Berlin - Urteil vom 20.04.1999
64 S 316/98
Vorinstanzen:
AG Berlin-Köpenick, vom 16.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 14 C 57/98

LG Berlin - Urteil vom 20.04.1999 (64 S 316/98) - DRsp Nr. 2002/9172

LG Berlin, Urteil vom 20.04.1999 - Aktenzeichen 64 S 316/98

DRsp Nr. 2002/9172

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

I.

Die statthafte (§ 511 ZPO), den notwendigen Wert der Beschwer erreichende (§ 511 a Abs. 1 ZPO), form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§§ 516, 518, 519 ZPO) Berufung ist zulässig; insbesondere erreicht sie den notwendigen Wert der Beschwer, der sich auf das 42-fache der zu erwartenden Mieterhöhung beläuft (vgl. Kinne in Kinne/Schach, Mietvertrags- und Mietprozessrecht, Teil 1, § 541 b RN 106 für Streitwert).

II.

Die Berufung ist jedoch im Wesentlichen unbegründet; nur hinsichtlich der Duldung des Einbaus und Anschlusses der Wohnung an die Gaszentralheizung hat die Berufung Erfolg. Im Übrigen steht den Klägern der Duldungsanspruch gegen die Beklagten im Umfang des erstinstanzlichen Urteils gemäß § 541 b BGB zu.