LG Berlin - Urteil vom 29.10.1991 (64 S 87/91) - DRsp Nr. 1995/5095
LG Berlin, Urteil vom 29.10.1991 - Aktenzeichen 64 S 87/91
DRsp Nr. 1995/5095
Ist die in einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag (Vertragsdauer 3 Jahre) enthaltene Staffelmietvereinbarung formell unwirksam, ist eine Auslegung der Vereinbarung dahin gerechtfertigt, daß die Mieterhöhungsmöglichkeit des Vermieters gemäß § 2MHG auf den Umfang der Staffelmietzinsvereinbarung begrenzt wird.