LG Berlin - Urteil vom 31.10.1986
64 S 241/86
Vorinstanzen:
AG Berlin-Neukölln, vom 20.12.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 4 C 501/85

LG Berlin - Urteil vom 31.10.1986 (64 S 241/86) - DRsp Nr. 2002/9205

LG Berlin, Urteil vom 31.10.1986 - Aktenzeichen 64 S 241/86

DRsp Nr. 2002/9205

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Absatz 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die statthafte, form- und fristgerechte eingelegte (§§ 516, 518 ZPO) und begründete (§ 519 ZPO) Berufung hat auch in der Sache Erfolg. Denn entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils haben die Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der Verurteilung des Beklagten zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes nicht dargelegt.