LG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.10.1992 (2/17 S 370/91) - DRsp Nr. 1995/10391
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.10.1992 - Aktenzeichen 2/17 S 370/91
DRsp Nr. 1995/10391
Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung ist wirksam im Falle, daß die bisherige Mieterin in ein Altenheim zieht und die Wohnung ihrer Enkelin und deren Lebensgefährten überläßt.