LG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.08.1997 (2/11 S 111/97) - DRsp Nr. 1999/4349
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.08.1997 - Aktenzeichen 2/11 S 111/97
DRsp Nr. 1999/4349
Hat ein früherer Untermieter nach Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung einen (Haupt-)Mietvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und wird die Wohnung anschließend veräußert, so ist der Erwerber im Falle einer Eigenbedarfskündigung nicht an die Sperrfrist gebunden.