LG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.11.1991 (2/11 S 311/91) - DRsp Nr. 1995/10389
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.11.1991 - Aktenzeichen 2/11 S 311/91
DRsp Nr. 1995/10389
Die Kündigung des Mietverhältnisses über eine 160 qm große Wohnung durch den 40jährigen Vermieter wegen Eigenbedarfs lediglich mit der Begründung, daß er aufgrund seines Alters und seiner beruflichen Stellung als selbständiger Dipl.-Kaufmann und Vermögensberater die Wohnung für sich selbst benötige, ist mangels vernünftiger und nachvollziehbarer Eigenbedarfsgründe unwirksam.