LG Gießen - Urteil vom 16.04.1997 (1 S 533/96) - DRsp Nr. 1999/4276
LG Gießen, Urteil vom 16.04.1997 - Aktenzeichen 1 S 533/96
DRsp Nr. 1999/4276
Lehnt es der Vermieter ab, gegenüber dem Mieter die Erklärung abzugeben, mit jedweder Untervermietung, an wen und wie auch immer, einverstanden zu sein, steht dem Mieter das Sonderkündigungsrecht des § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung nicht zu.