LG Hamburg - Beschluß vom 05.12.1991 (316 T 137/91) - DRsp Nr. 1995/5030
LG Hamburg, Beschluß vom 05.12.1991 - Aktenzeichen 316 T 137/91
DRsp Nr. 1995/5030
Der Anspruch des Mieters auf Instandsetzung bzw. ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs ist bei der Berechnung des Streitwerts der Klage des Mieters mit dem dreifachen Jahresbetrag einer Mietminderung, die wegen des zu behebenden Mangels möglich wäre, zu bewerten.