LG Hamburg - Urteil vom 05.09.1989 (16 S 420/88) - DRsp Nr. 1995/5022
LG Hamburg, Urteil vom 05.09.1989 - Aktenzeichen 16 S 420/88
DRsp Nr. 1995/5022
1. Ist die in einem Mietvertrag über eine preisgebundene Neubauwohnung enthaltene Formularklausel, daß der Mieter die Kosten für die sogen. kleinen Instandhaltungen i.S. des § 28 Abs. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung zu tragen habe, unwirksam, steht dem Vermieter die Instandhaltungspauschale in voller Höhe zu.2. Dem Grundstückserwerber steht im Falle einer im Mietvertrag vereinbarten Kostenklausel, nach der der Vermieter einen sofortigen unmittelbaren Zahlungsanspruch auf gesetzliche Mieterhöhungen hat, der Anspruch auf Zahlung der erhöhten Instandhaltungspauschale bereits für die Zeit vor dem Eigentumerwerb zu.