"In Karlsruhe kann von Hauseigentümern nicht allgemein das Anbringen von Schneefanggittern auf den Dächern verlangt werden ... . Solche sind weder durch öffentlich-rechtliche Vorschriften vorgeschrieben noch durch die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht geboten, da üblicherweise in der Rheinebene ... nur so wenig Schnee fällt, daß derartige Maßnahmen zum Schutz vor Dachlawinen nicht erforderlich sind ... .
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