Die an sich statthafte, form- und fristgerecht eingelegte, ordnungsgemäß begründete und damit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.
Die Kammer tritt den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung bei.
Nach dem Gutachten des Sachverständigen B. gehen die Feuchtigkeitsschäden eindeutig auf Baumängel zurück. Das Gutachten des Sachverständigen überzeugt in jeder Hinsicht.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|