LG Kiel - Urteil vom 24.10.1991 (1 S 352/90) - DRsp Nr. 1996/19959
LG Kiel, Urteil vom 24.10.1991 - Aktenzeichen 1 S 352/90
DRsp Nr. 1996/19959
Der Vermieter von Wohnraum in der kleinen Nachbargemeinde (4.000 Einwohner) einer Stadt mit nahezu großstädtischem Gepräge (80.000 Einwohner) kann in seinem Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel der größeren Stadt Bezug nehmen, wenn dieser das Mietgefüge der Vorortsiedlungen und ländlichen Randgemeinden dadurch berücksichtigt, daß er deren unterschiedliche Wohnlagen in einem Straßenverzeichnis Rechnung trägt.