LG Kleve - Urteil vom 27.11.1991 (6 S 96/91) - DRsp Nr. 1995/7941
LG Kleve, Urteil vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 6 S 96/91
DRsp Nr. 1995/7941
Die Umstellung der Kostenmiete auf das sogen. Nettoprinzip durch gesonderte Ermittlung der Nebenkosten ist nur wirksam, wenn sie vom Vermieter in einer schriftlichen Erklärung berechnet und erläutert ist; dazu sind die alte und die neue Miete einschließlich der Zahlungen für die Nebenkosten gegenüberzustellen.