LG Köln - 25.03.1986 (1 T 27/86) - DRsp Nr. 1992/11297
LG Köln, vom 25.03.1986 - Aktenzeichen 1 T 27/86
DRsp Nr. 1992/11297
a-b. Kostenbelastung nach Erledigungserklärung des Klägers auf eine Aufrechnungserklärung des Beklagten hin je nach dem Zeitpunkt von Klageerhebung und erster gegenseitiger Aufrechenbarkeit der Forderungen(b) im Falle einer Aufrechnung durch den beklagten Mieter gegenüber unstreitigen Mietzinsansprüchen mit einem Kautionsrückzahlungsanspruch.
Normenkette:
BGB § 389 ; ZPO § 91 a;
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