LG Köln - Urteil vom 21.10.1992 (10 S 237/92) - DRsp Nr. 1994/14916
LG Köln, Urteil vom 21.10.1992 - Aktenzeichen 10 S 237/92
DRsp Nr. 1994/14916
Haben Ehegatten gemeinsam eine Wohnung angemietet und verläßt die Frau die Wohnung, um sich endgültig von ihrem Ehemann zu trennen, ist der Mietvertrag zwischen der Frau und dem Vermieter konkludent aufgehoben worden, wenn der Vermieter in Kenntnis des Umstandes, daß die Frau die Wohnung endgültig verlassen hat, über mehrere Jahre hinweg keine personenbezogenen Nebenkostenabrechnungen gegenüber der Frau geltend macht.