LG Lübeck - Urteil vom 17.12.1991
14 S 188/90
Normen:
BGB § 278, § 326 Abs. 1, § 535 S. 1, § 542 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 605

LG Lübeck - Urteil vom 17.12.1991 (14 S 188/90) - DRsp Nr. 1995/7848

LG Lübeck, Urteil vom 17.12.1991 - Aktenzeichen 14 S 188/90

DRsp Nr. 1995/7848

1. Der nach fristloser Kündigung des Mietvertrags über ein zu errichtendes Haus durch den Mieter geltend gemachte Schadensersatz wegen Nichterfüllung umfaßt nicht den Betrag, den der Mieter für den Einsatz von Urlaub zur Renovierung der Ersatzwohnung geltend macht. 2. Der Mieter kann Ersatz der Mietdifferenz zu der gegenwärtig von ihm bewohnten Wohnung nur verlangen, wenn er nachweist, daß eine angemessene vergleichbare Wohnung mit zumutbarem Aufwand nicht zu finden war.

Normenkette:

BGB § 278, § 326 Abs. 1, § 535 S. 1, § 542 ;
Fundstellen
WuM 1992, 605