LG Lüneburg - Urteil vom 28.11.1991 (1 S 212/91) - DRsp Nr. 1995/7849
LG Lüneburg, Urteil vom 28.11.1991 - Aktenzeichen 1 S 212/91
DRsp Nr. 1995/7849
1. Der Erwerber einer vermieteten Wohnung ist nicht verpflichtet, Nebenkosten für eine vor dem Eigentumsübergang liegende Abrechnungsperiode abzurechnen und die an den Veräußerer geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen an den Mieter zurückzuzahlen.2. Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung, über die Nebenkosten abzurechnen, während eines Zeitraums von mehr als 2 Jahren seit dem Auszug des Mieters nicht nach, ist der Mieter berechtigt, geleistete Vorauszahlungen zurückzufordern, auch wenn der Vermieter erst nach dem Beginn der Abrechnungsperiode als Eigentümer des Mietobjekts ins Grundbuch eingetragen wurde.