A.
Der Vorlage liegt ein Rechtsstreit aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum mit folgendem von der Kammer als feststehend angenommenem Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin schloß als Mieterin mit dem Rechtsvorgänger der Beklagten unter dem 24.10.1978 einen Wohnraummietvertrag (Bl. 11 und 12 sowie Bl. 5 bis 9 GA.). In diesen Mietvertrag sind die Beklagten nach Umwandlung des früher preisgebundenen Wohnraums in Wohnungseigentum als Vermieter eingetreten.
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