LG München I - Beschluß vom 27.02.1998
14 S 6946/97
Normen:
MHG § 2 ;
Vorinstanzen:
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 453 C 494/97

LG München I - Beschluß vom 27.02.1998 (14 S 6946/97) - DRsp Nr. 1999/4272

LG München I, Beschluß vom 27.02.1998 - Aktenzeichen 14 S 6946/97

DRsp Nr. 1999/4272

Es ist ein Rechtsentscheid zu folgenden Rechtsfragen zu erholen: 1. Beschränken Verwaltungsvorschriften des Bundes für die Vermietung von bundeseigenen Wohnungen an Bundesbedienstete, die eine Begrenzung der Miete durch "die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete" (= sog. "maßgebliche Vergleichsmiete") vorsehen, gegenüber Mietern, denen die Wohnungsfürsorge des Bundes zukommt, generell das Recht der Bundesrepublik Deutschland als Vermieterin von bundeseigenem Wohnraum zur Mietanhebung auf eine Erhöhung des Mietzinses (nur) bis zu dieser Grenze? 2. Bei Bejahung der Frage nach Ziffer 1.: Ist in einem solchen Fall ein Mieterhöhungsverlangen, das nicht erklärtermaßen auf die Erhöhung des Mietzinses höchstens bis zur "unteren Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete" gerichtet ist, formell unwirksam?

Normenkette:

MHG § 2 ;

Gründe:

1. Die Rechtsfragen sind entscheidungserheblich.