LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 19.01.1990 (7 S 6265/89) - DRsp Nr. 1998/12170
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990 - Aktenzeichen 7 S 6265/89
DRsp Nr. 1998/12170
Der Mieter einer Wohnung darf auf dem dazugehörigen Balkon eine Metallstangen und Metallhaken, um Wäscheleinen anhängen zu können, ohne daß er zuvor die Erlaubnis des Vermieters einholt.