LG Saarbrücken vom 20.02.1984
13 S 184/83
Normen:
BGB § 432 Abs.1 S.1; ZPO § 51 ;
Fundstellen:
DRsp IV(408)160d
WuM 1985, 294

LG Saarbrücken - 20.02.1984 (13 S 184/83) - DRsp Nr. 1992/11439

LG Saarbrücken, vom 20.02.1984 - Aktenzeichen 13 S 184/83

DRsp Nr. 1992/11439

d. Prozeßführungsbefugnis des Teilhabers einer Bruchteilsgemeinschaft an einer vermieteten Sache nur insoweit, als er Leistung des Mieters an alle Gläubiger geltendmacht.

Normenkette:

BGB § 432 Abs.1 S.1; ZPO § 51 ;

»...Haben mehrere Personen als Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft an einer Sache diese vermietet, so sind die aus dem Mietverhältnis entspringenden Ansprüche, auch wenn sie auf Leistung von Geld gerichtet sind, infolge der durch das Innenverhältnis zwischen den mehreren Gläubigern gegebenen rechtlichen Verbundenheit als unteilbar i. S. des § 432 Abs. 1 Satz 1 BGB anzusehen .. .