LG Saarbrücken - Urteil vom 14.08.1997 (13 BS 97/97) - DRsp Nr. 1999/4301
LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.1997 - Aktenzeichen 13 BS 97/97
DRsp Nr. 1999/4301
Dem Mieter, der eine rechtskräftig abgewiesene Räumungs- und Herausgabeklage des Vermieters nach einer unwirksamen Eigenbedarfskündigung zum Anlaß nimmt, seinerseits das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, steht ein Schadensersatzanspruch nicht zu, wenn die Kosten des Auszugs nicht durch ein weiteres pflichtwidriges Verhalten des Vermieters ausgelöst wurden.