LG Saarbrücken - Urteil vom 20.09.1991
13 BS 120/91
Normen:
BGB § 282, § 564b Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 20

LG Saarbrücken - Urteil vom 20.09.1991 (13 BS 120/91) - DRsp Nr. 1995/7896

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.1991 - Aktenzeichen 13 BS 120/91

DRsp Nr. 1995/7896

1. Dem Wohnraummieter steht ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gegen den Vermieter auch für den Fall zu, daß der Vermieter noch nicht gekündigt hat, der Mieter aber unter dem Druck einer angedrohten Eigenbedarfskündigung der Auflösung des Mietverhältnisses zugestimmt hat. 2. Nutzt der Vermieter die Wohnung nach Auszug des Mieters nicht zu Eigenbedarfszwecken, sondern vermietet sie an Dritte, muß er darlegen und beweisen, daß der Kündigungsgrund bestanden hat und erst nach Räumung entfallen ist; es ist zulässig, aus dem Verhalten des Vermieters oder des zum Eigenbedarf Berechtigten nach dem Auszug des Mieters auf eine Vortäuschung des Kündigungsgrundes zu schließen.

Normenkette:

BGB § 282, § 564b Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen
WuM 1992, 20