LG Stuttgart - Urteil vom 30.07.1998 (6 S 553/97) - DRsp Nr. 1999/10245
LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.1998 - Aktenzeichen 6 S 553/97
DRsp Nr. 1999/10245
Streit über die Installation einer mietereigenen Parabolantenne:a. Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Mieters und dem Eigentumsinteresse des Vermieters im Falle türkischer Mieter, die über einen vorhandenen Breitbankabelanschluß und einen Gemeinschaftsparabolspiegel insgesamt schon drei Heimatsender empfangen können;b. erforderliche Zustimmung des Vermieters auch dann, wenn das Informationsinteresse des Mieters das Eigentümerinteresse am unveränderten Erhalt des Wohnhauses überwiegt.